Wahlarzt

Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Es kann in Österreich kein Versicherter beispielsweise von der Gebietskrankenkasse gezwungen werden, nur Vertragsärzte der Gebietskrankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Als Wahlarzt habe ich (ganz bewusst) keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie meine Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit mir erfolgt. Die Kosten für eine Ordination betragen 150,–, für Folgeordinationen zur selben Diagnose innerhalb von 3 Monaten berechnen wir 120,–. Allfällige Kosten, die durch einen Eingriff in der Ordination entstehen können, werden nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet.


Honorarverrechnung

Erst in einem zweiten Schritt wird Ihnen durch Einreichung der Honorarnote(n) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.

Sollten Sie eine Privatversicherung („Zusatzversicherung“) für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird – je nach Versicherungsvertrag – von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.

mehr Inforamtion zu diesem Thema auf der Seite der Wiener Ärztekammer


Alle Termine werden individuell für jeden einzelnen Patienten vereinbart. Das bedeutet, dass für nicht fristgerecht abgesagte Termine (mindestens 24h zuvor an Mail, Telefon oder Handy bzw. über Online Termin Vereinbarungslink) das gleiche Honorar in Rechnung gestellt werden muss. 

Gallensteine-Reflux-Hernien-Spezialist-1030-Wien-Dr-Christoph-Sperker

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